Bargeldlose Zahlungen: Slowakei verschiebt Pflicht auf Mai
Die Pflicht für Händler, bargeldlose Zahlungen bei Transaktionen über 1 Euro anzunehmen, wurde vom 1. März auf den 1. Mai 2026 verschoben. Kleinunternehmer können zwischen einem Terminal, einem QR-Code von eKasa oder einem statischen IBAN-Code wählen.
Zweimonatige Aufschiebung für Händler
Das slowakische Parlament hat Ende Februar 2026 die Verschiebung der Pflicht, Kunden bargeldlose Zahlungen zu ermöglichen, vom ursprünglichen Termin 1. März auf den 1. Mai 2026 beschlossen. Kleine Unternehmer, Gewerbetreibende und Handwerker haben somit zwei weitere Monate Zeit für die Vorbereitung – sei es für die Installation eines Zahlungsterminals oder für die Einrichtung eines QR-Codes. Barzahlungen bleiben weiterhin legal und müssen akzeptiert werden.
Die neue Gesetzgebung, verankert in der Novelle des Gesetzes über Zahlungsdienste, verpflichtet jeden Händler, bei Transaktionen über einen Euro mindestens eine Form der bargeldlosen Zahlung zu akzeptieren. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor – der Unternehmer kann die Lösung wählen, die ihm am besten passt.
Welche Möglichkeiten haben Unternehmer?
Das Gesetz bietet mehrere Wege zur Erfüllung der neuen Pflicht:
- Zahlungsterminal – klassische Kartenzahlungen; für diejenigen, die bereits ein Terminal haben, entsteht keine weitere Pflicht.
- QR-Code von eKasa – die Registrierkasse generiert automatisch einen eindeutigen Code mit dem konkreten Betrag, der Kunde scannt ihn und bestätigt die Zahlung in der mobilen Banking-App.
- Statischer QR-Code mit IBAN – ein ausgedruckter Code mit der Kontonummer; der Kunde gibt nach dem Scannen den Betrag manuell ein.
- QR-Code aus der Banking-App des Händlers – wird direkt über die mobile App der Bank des Verkäufers generiert.
Warum hat das Parlament den Termin verschoben?
Es gab mehrere Gründe für die Verschiebung. Kleinere Betriebe und Handwerksbetriebe, die bisher weder eKasa-Systeme noch Zahlungsterminals verwendet haben, benötigen Zeit für die technische Integration neuer Lösungen. Februar und März sind zudem die administrativ schwierigsten Monate für Gewerbetreibende – gerade dann geben sie Steuererklärungen ab und gleichen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge aus.
Die zweimonatige Verschiebung ermöglicht es den Banken gleichzeitig, die Verfügbarkeit des QR-Zahlungssystems zu erweitern. Laut dem slowakischen Bankenverband bieten bereits jetzt zwei Banken QR-Zahlungen an; zwei weitere werden bis Mai hinzukommen, wodurch die Abdeckung auf rund 80 Prozent der slowakischen Bevölkerung ausgeweitet wird.
Kostenlose QR-Zahlungen bis 2027
Die Gesetzesnovelle enthält auch einen Schutz für Unternehmer vor steigenden Kosten. Banken dürfen keine Gebühren für Benachrichtigungen zu bargeldlosen Zahlungen erheben, die über die technische Lösung der Finanzdirektion der Slowakischen Republik abgewickelt werden – und zwar mindestens bis Ende 2027. QR-Zahlungen werden also für Händler vorübergehend kostenlos sein, was die Hürde bei der Einführung dieser Technologie insbesondere in kleinen Betrieben senken soll.
Schritt zur Digitalisierung des Einzelhandels
Trotz der Verschiebung stellt die neue Pflicht einen deutlichen Fortschritt bei der Digitalisierung des slowakischen Einzelhandels dar. Die Slowakei gehört seit langem zu den Ländern mit einem relativ hohen Anteil an Bartransaktionen im Vergleich zu westeuropäischen Staaten. Die Einführung der Pflicht für mindestens eine bargeldlose Option soll diese Gewohnheiten schrittweise ändern – und das, ohne dass die Kunden das Recht verlieren, bar zu bezahlen.
Für Unternehmer, die sich noch nicht auf die Änderung vorbereitet haben, ist Mai 2026 der endgültige Termin. Die Verletzung der Pflicht kann laut Gesetz zu Sanktionen durch die zuständigen Kontrollbehörden führen. Experten empfehlen daher, die verbleibenden Wochen zu nutzen und eine geeignete Lösung zu wählen – der einfachste Weg für diejenigen ohne Terminal bleibt der statische QR-Code, der keine teuren Geräte oder Softwareintegration erfordert.
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