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SCHUFA-Reform: Neuer Score mit nur zwölf Kriterien

Ab dem 17. März 2026 stellt die SCHUFA ihr Bewertungssystem grundlegend um: Statt über 250 Kriterien bestimmen nur noch zwölf Faktoren die Bonität, erstmals online einsehbar auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten.

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Redakcia
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SCHUFA-Reform: Neuer Score mit nur zwölf Kriterien

Von 250 auf zwölf Kriterien

Die SCHUFA hat am 17. März 2026 ihr Scoring-System grundlegend reformiert. Statt der bisherigen über 250 Faktoren fließen künftig nur noch zwölf klar benannte Kriterien in die Bonitätsbewertung ein. Gleichzeitig ersetzt eine neue Punkteskala von 100 bis 999 den bisherigen Prozentwert — je höher der Score, desto besser die Bonität. Die sechs branchenspezifischen Scores für Banken, Telekommunikation und Handel werden durch einen einheitlichen Wert abgelöst.

Für Millionen Deutsche hat diese Änderung unmittelbare Auswirkungen: Ob Wohnungssuche, Kreditantrag oder Mobilfunkvertrag — der SCHUFA-Score entscheidet oft über Zusage oder Absage.

Was die zwölf Kriterien umfassen

Die SCHUFA hat erstmals offengelegt, welche Faktoren den Score bestimmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Zahlungsstörungen und offene Forderungen
  • Alter des ältesten Bankkontos und der ältesten Kreditkarte
  • Wohndauer an der aktuellen Adresse
  • Anzahl der Bonitätsanfragen in den letzten zwölf Monaten
  • Laufende Ratenkredite und deren Restlaufzeit
  • Vorhandensein eines Immobilienkredits
  • Identitätsprüfung

Die einzelnen Kriterien werden unterschiedlich gewichtet. Allerdings bleibt die exakte Gewichtung weiterhin Geschäftsgeheimnis — ein Punkt, den Verbraucherschützer kritisieren.

Erstmals kostenloser Online-Zugang

Verbraucher können ihren Score nun erstmals über das Portal app.schufa.de oder die SCHUFA-App kostenlos einsehen. Nach Registrierung und Identitätsprüfung — per elektronischem Personalausweis oder PIN-Brief — werden neben dem aktuellen Punktestand auch die zugrunde liegenden Vertragsdaten angezeigt. Wer keinen Account anlegen möchte, kann weiterhin die kostenlose DSGVO-Auskunft nach Artikel 15 nutzen.

Ein weiterer Vorteil: Negative Einträge lassen sich schneller löschen. Wer offene Forderungen innerhalb von 100 Tagen begleicht, kann den Eintrag bereits nach 18 Monaten austragen lassen.

EuGH-Urteile als Auslöser

Die Reform geht maßgeblich auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs zurück. Im Dezember 2023 stufte der EuGH das bisherige Scoring als potenziell unzulässige „automatisierte Entscheidung im Einzelfall" ein (Rs. C-634/21). Ein weiteres Urteil vom Februar 2025 (Rs. C-203/22) verpflichtete Auskunfteien, Betroffenen präzise und verständlich mitzuteilen, wie gespeicherte Daten ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen.

Verbraucherschützer sehen Nachholbedarf

Trotz der Verbesserungen üben Verbraucherzentralen deutliche Kritik. Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale NRW bemängelt, dass weiterhin Faktoren in den Score einfließen, die nichts mit dem Zahlungsverhalten zu tun haben. So werden häufige Umzüge — etwa berufsbedingt — negativ gewertet, obwohl Rechnungen stets pünktlich bezahlt wurden. Auch die Nutzung von „Kauf auf Rechnung", die Verbraucherschützer eigentlich empfehlen, konnte den Score bisher verschlechtern.

Zudem werden jüngere Verbraucher mit kurzer Kredithistorie strukturell benachteiligt. Fehlerhafte Daten von Inkassounternehmen bleiben ein weiteres Risiko, das durch die Reform nicht beseitigt wird.

Was die Reform für den Alltag bedeutet

Für Mieter und Immobilienkäufer ist die Neuerung besonders relevant: In einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Vermieter routinemäßig SCHUFA-Auskünfte verlangen, können Verbraucher nun in Echtzeit prüfen, wie ihre Bonität bewertet wird — und Fehler frühzeitig korrigieren. Die SCHUFA-Reform ist ein bedeutender Schritt zu mehr Transparenz, doch der Weg zu einem wirklich nachvollziehbaren Scoring-System bleibt laut Verbraucherschützern noch lang.

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