Aus für ukrainisches Sondergesetz: Neue Regeln ab dem 5. März 2026
Ab dem 5. März 2026 beendet Polen das ukrainische Sondergesetz und integriert Flüchtlinge in das EU-System des vorübergehenden Schutzes. Die Änderungen betreffen über eine Million Ukrainer – neue Registrierungsanforderungen, eingeschränkte Leistungen und die kommende cUKR-Aufenthaltskarte.