Wirtschaft

Aus für das Sondergesetz für Ukrainer: Was ändert sich ab dem 5. März?

Ab dem 5. März 2026 verlieren Ukrainer in Polen ihren Sonderflüchtlingsstatus und unterliegen den Standardbestimmungen für Ausländer. Präsident Nawrocki hat ein Gesetz unterzeichnet, das vier Jahre Sonderschutz beendet – aber ein Jahr Zeit zur Statusklärung einräumt.

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Redakcia
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Aus für das Sondergesetz für Ukrainer: Was ändert sich ab dem 5. März?

Ende des Sonderschutzes nach vier Jahren

Ab dem 5. März 2026 gilt in Polen eine neue Rechtsordnung für Flüchtlinge aus der Ukraine. Präsident Karol Nawrocki hat am 19. Februar ein Gesetz unterzeichnet, das das Sondergesetz von 2022 außer Kraft setzt – eine Regelung, die in den ersten Wochen der russischen Invasion in vollem Umfang eingeführt wurde und den Ukrainern vier Jahre lang einen vereinfachten Zugang zu Aufenthalt, Arbeit, Leistungen und Bildung gewährte. Von nun an unterliegen fast eine Million ukrainischer Staatsbürger in Polen dem Standardgesetz über Ausländer.

Ein Jahr zur Statusklärung

Das Gesetz enthält einen wichtigen Übergangspuffer: Die Aufenthaltsrechte der bisherigen Begünstigten des Sondergesetzes werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Dies ist die Zeit, in der Ukrainer ihren Status im Rahmen der Standardverfahren für Ausländer regeln können. Personen mit einer PESEL-Nummer mit der Kennzeichnung UKR müssen jedoch bis zum 31. August 2026 ihre Identität bei der Gemeindebehörde mit einem gültigen Reisedokument bestätigen – andernfalls verlieren sie den vorübergehenden Schutz.

Die Funktionalität der Plattform Diia.pl, der App mObywatel sowie vereinfachte Verfahren zur Registrierung von Gewerbebetrieben bleiben unverändert.

Was verschwindet, was bleibt

Die wichtigsten Änderungen betreffen den sozialen Bereich. Kostenlose Unterkunft und Verpflegung werden ausschließlich auf schutzbedürftige Gruppen beschränkt – Menschen mit Behinderungen, alleinstehende Senioren und Familien in Krisensituationen. Personen, die bisher Gemeinschaftsunterkünfte genutzt haben und nicht zu diesen Gruppen gehören, können bis zum 30. Juni 2026 dort bleiben, um sich selbstständig zu machen.

Im Bildungsbereich bleiben zusätzliche Polnischkurse, erhöhte Stundenzahlgrenzen für Lehrer und kostenloser Schultransport bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 erhalten. Danach kehren die Schulen zu den Standardbestimmungen zurück.

Die Kinderbeihilfe 800+ für ukrainische Familien wird von der Erwerbstätigkeit abhängig gemacht – ihre Auszahlung wird an die Beschäftigung des Betreuers geknüpft.

2,7 Prozent des BIP – eine beeindruckende Bilanz

Die Debatte über die Auswirkungen dieser Entscheidung findet im Schatten beeindruckender Wirtschaftsdaten statt. Laut einem von Deloitte für UNHCR erstellten Bericht haben ukrainische Flüchtlinge im Jahr 2024 sogar 2,7 Prozent des polnischen BIP erwirtschaftet – über 100 Milliarden Złoty an Wertschöpfung. Die Beschäftigungsquote unter Flüchtlingen im erwerbsfähigen Alter erreichte 69 Prozent, nur knapp unter den 75 Prozent für Polen. Die Autoren des Berichts schätzen, dass die Beseitigung auch nur der Hälfte der Hindernisse auf dem Arbeitsmarkt zusätzliche 6 Milliarden Złoty pro Jahr einbringen könnte.

Bedenken von Experten und Nichtregierungsorganisationen

Die Regierung begründet die Reform mit zunehmenden sozialen Spannungen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Ausländer. Kritiker weisen jedoch auf ernsthafte Gefahren hin. Nichtregierungsorganisationen, darunter Pallium for Ukraine, warnen davor, dass Menschen aus der am stärksten gefährdeten Gruppe – schwer kranke Menschen, die auf medizinische Geräte angewiesen sind – vor einer tragischen Wahl stehen könnten: Aufenthalt unter ungeeigneten Bedingungen oder Rückkehr in die Ukraine trotz der andauernden russischen Invasion.

Wirtschaftsexperten weisen auf das Risiko der Abwanderung von Arbeitskräften hin. Ukrainer stellen heute einen wesentlichen Teil der Beschäftigten im Handel, in der Gesundheitsversorgung, in der Logistik und im Dienstleistungssektor.

Spannungen mit dem EU-Recht

Es gibt auch eine rechtliche Dimension. Der Durchführungsbeschluss des Rates der EU vom Juli 2025 verlängerte den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2027 – ein Jahr länger als das polnische Auslaufgesetz vorsieht. Die Regierung in Warschau argumentiert, dass die wichtigsten Schutzinstrumente in das neue System übertragen und nicht abgeschafft wurden. Die Europäische Kommission wird beurteilen müssen, ob die polnischen Vorschriften vollständig mit den EU-Verpflichtungen übereinstimmen.

Die neuen Regelungen beenden eine Ära außergewöhnlicher Lösungen und werfen eine grundlegende Frage auf: Hat Polen ein ausreichend effizientes Integrationssystem aufgebaut, um diesen schwierigen Rechtstransfer für fast eine Million Menschen reibungslos zu bewältigen?

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