Kultur

Tschechien hat ersten Kinderombudsmann: Martin Beneš

Das tschechische Parlament hat am 6. März 2026 Martin Beneš, einen Vormundschaftsrichter aus Most, zum ersten Kinderombudsmann in der Geschichte des Landes gewählt. Die neue, unabhängige Behörde zum Schutz der Kinderrechte ist seit Juli 2025 in Betrieb.

R
Redakcia
Share
Tschechien hat ersten Kinderombudsmann: Martin Beneš

Historischer Moment für den Kinderschutz

Das tschechische Parlament hat am 6. März 2026 in geheimer Wahl Martin Beneš zum ersten Kinderrechtsbeauftragten in der Geschichte des Landes gewählt. Der Vormundschaftsrichter aus Most erhielt 107 Stimmen der Abgeordneten – deutlich über der erforderlichen Grenze von 83 – und setzte sich gegen die beiden verbleibenden Kandidatinnen durch: Eva Petrová, Vorsitzende des Regierungsausschusses für Kinderrechte (29 Stimmen), und den ehemaligen Minister für Gesetzgebung, Michal Šalomoun (20 Stimmen).

Interessanterweise hatte der Bewertungsausschuss des Parlaments Eva Petrová an erster Stelle empfohlen, doch die Abgeordneten entschieden anders und gaben Beneš' reicher Erfahrung direkt aus der vormundschaftsgerichtlichen Praxis den Vorzug. Beneš wurde von Präsident Petr Pavel und dem Senat nominiert.

Wer ist Martin Beneš?

Martin Beneš verbrachte den Großteil seiner beruflichen Laufbahn am Bezirksgericht in Most. Er begann in der Handelsabteilung, wurde dann Gerichtsvorsitzender und spezialisierte sich ab 2016 auf Vormundschaftssachen – also Streitigkeiten um das Sorgerecht für Kinder, deren Vertretung und den Schutz vor häuslicher Gewalt. Gerade diese direkte Erfahrung mit der täglichen Realität gefährdeter Kinder unterschied ihn von den anderen Kandidaten.

Bei einer öffentlichen Anhörung im Parlament betonte Beneš, dass der Schlüssel zum Erfolg der Behörde im sozialrechtlichen Schutz von Kindern liege – also einer Kombination aus rechtlicher Unterstützung und Sozialarbeit, nicht isolierter Rechtsberatung.

Was bringt die neue Behörde?

Die Funktion des Kinderombudsmanns wurde durch ein Gesetz geschaffen, das Präsident Pavel unterzeichnete und das am 1. Juli 2025 in Kraft trat. Bis zur Wahl von Beneš wurde die Behörde vorübergehend vom stellvertretenden Bürgerrechtsbeauftragten Vít Alexander Schorm geleitet. In nur sechs Monaten Betriebszeit erhielt die Behörde 767 Anfragen, von denen 75 direkt von Kindern selbst kamen. Die häufigsten Themen waren Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern (150 Fälle), Bildung (100 Fälle) und die Betreuung gefährdeter Kinder (60 Fälle).

Die Befugnisse des Kinderombudsmanns sind dabei konkret und stark:

  • Untersuchung von Beschwerden von Kindern über das Vorgehen staatlicher Stellen,
  • Kontrolle der Einhaltung der Kinderrechte in Einrichtungen für Kinder,
  • Schutz von Kindern vor Diskriminierung,
  • Eintritt als Nebenbeteiligter in Vormundschafts- und Systemgerichtsverfahren,
  • Vorlage von Empfehlungen an das Parlament und die staatliche Verwaltung.

Die Behörde ist dabei im Rahmen der Kanzlei des Bürgerrechtsbeauftragten angesiedelt, doch beide Ombudsleute agieren völlig unabhängig voneinander und von der Regierung.

Warum hat Tschechien so lange gewartet?

Die Tschechische Republik gehörte bis zu diesem Jahr zu den letzten Ländern der Europäischen Union, die keinen spezialisierten Kinderrechtsbeauftragten hatten. Die Diskussion über seine Einrichtung wurde in der tschechischen Politik seit vielen Jahren geführt und scheiterte wiederholt an Streitigkeiten über die Form und die Befugnisse der Behörde. Vergleichbare Institutionen gibt es in den meisten europäischen Ländern – Skandinavien ist seit den 70er Jahren Vorreiter, Polen führte einen Kinderombudsmann im Jahr 2000 ein.

Internationale Organisationen wie die UNO und der Europarat fordern die Mitgliedstaaten seit langem auf, unabhängige Institutionen für die Rechte von Kindern einzurichten. Tschechien gehört nun zu den Ländern, die diesen Standard erfüllen.

Herausforderungen und Erwartungen

Martin Beneš tritt sein Amt mit einem sechsjährigen Mandat an. Ihn erwartet der Aufbau einer Behörde mit eigenem fachlichen Hintergrund, die Aufnahme der Zusammenarbeit mit den Organen des sozialrechtlichen Schutzes von Kindern (OSPOD), den Gerichten und dem gemeinnützigen Sektor. Die Zahlen aus den ersten Monaten des Betriebs der Behörde haben deutlich gezeigt, dass das Interesse der Öffentlichkeit – und insbesondere der Kinder selbst – real und dringend ist.

Die Gründung dieser Institution fällt gleichzeitig in eine Zeit, in der Tschechien ab Januar 2026 körperliche Züchtigung von Kindern gesetzlich verboten hat. Die Kombination aus Gesetzesänderungen und einem starken institutionellen Hintergrund schafft so einen neuen Rahmen für den Schutz von Minderjährigen, der im Land lange erwartet wurde.

Dieser Artikel ist auch in anderen Sprachen verfügbar:

Bleib auf dem Laufenden!

Folge uns auf Facebook für die neuesten Nachrichten und Artikel.

Folge uns auf Facebook

Verwandte Artikel