Kultur

NSA ordnet Registrierung gleichgeschlechtlicher Ehen aus der EU an

Das Oberste Verwaltungsgericht hat am 20. März 2026 entschieden, dass polnische Standesämter Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, registrieren müssen. Damit wird ein Urteil des EuGH vom November 2025 umgesetzt.

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Redakcia
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Bahnbrechende Entscheidung des NSA

Am Freitag, dem 20. März 2026, hat das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) ein Präzedenzurteil gefällt und das Warschauer Standesamt angewiesen, die ausländische Heiratsurkunde eines gleichgeschlechtlichen Paares zu transkribieren. Richter Leszek Kirnaszek betonte, dass „Bürger ein Recht auf Rechtswirksamkeit" in Bezug auf ihren Familienstand hätten. Das Amt hat 30 Tage Zeit, die Ehe in die polnischen Bücher einzutragen.

Der Fall betraf zwei Männer – einen polnischen Staatsbürger und eine Person mit doppelter polnisch-deutscher Staatsbürgerschaft –, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Seit 2019 bemühten sie sich vergeblich um die Transkription der Urkunde in Polen und stießen wiederholt auf Ablehnung seitens der Verwaltungsbehörden.

EuGH-Urteil als Grundlage

Das Urteil des NSA stellt eine direkte Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 25. November 2025 in der Rechtssache Cupriak-Trojan und Trojan gegen den Wojewoden von Masowien (C-713/23) dar. Der EuGH stellte damals fest, dass die Weigerung, in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen zu registrieren, gegen Art. 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verstößt, der die Freizügigkeit und das Recht auf ein normales Familienleben garantiert.

Der Gerichtshof urteilte eindeutig: Die Mitgliedstaaten müssen ausländische Heiratsurkunden gleichgeschlechtlicher Paare genauso behandeln wie Heiratsurkunden heterosexueller Paare – unabhängig von den nationalen Rechtsvorschriften zur Definition der Ehe.

Was das Urteil in der Praxis bedeutet

Das Urteil führt keine vollständige Ehegleichheit in Polen ein – gleichgeschlechtliche Paare können weiterhin keine Ehen im Inland schließen. Es eröffnet jedoch eine Reihe von Rechten für Paare, die im Ausland geheiratet haben:

  • Aufenthalts- und Arbeitsrecht des Ehepartners,
  • Zugang zur sozialen Sicherheit,
  • Steuerliche und erbrechtliche Ansprüche,
  • Schutz aus dem Arbeitsrecht.

Nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen könnte das Urteil 30–40 Tausend Ehen betreffen, die von polnischen Staatsbürgern im Ausland geschlossen wurden. Marie-Hélène Ludwig von ILGA-Europe bezeichnete das Urteil als „einen Sieg für viele gleichgeschlechtliche Paare in Polen, denen die Anerkennung ihrer Ehen seit Jahren verwehrt wird".

Politischer Sturm

Das Urteil löste sofort heftige politische Reaktionen aus. Die Regierungsbeauftragte für Gleichstellung, Katarzyna Kotula, betonte, dass für die Registrierung ausländischer Urkunden „keine Gesetzesänderungen erforderlich" seien – es reiche aus, wenn die Behörden das EU-Recht anwenden.

Der stellvertretende Vorsitzende der PiS, Mariusz Błaszczak, nannte das Urteil hingegen eine „reale Bedrohung" und einen „Angriff auf die Familie" und kündigte an, einen Antrag beim Verfassungsgericht einzureichen. Der Abgeordnete Przemysław Czarnek argumentierte, dass „man nicht etwas registrieren kann, was nicht existiert", und berief sich auf Art. 18 der polnischen Verfassung, der die Ehe als Verbindung von Frau und Mann definiert.

Das NSA ging jedoch auf dieses Argument ein und stellte fest, dass die Verfassungsbestimmung über die Ehe kein absolutes Hindernis für die Anerkennung einer in einem anderen EU-Staat geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe darstellt. Der Streit um die Auslegung der Verfassung wird die polnische öffentliche Debatte in den kommenden Monaten sicherlich prägen.

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