Pellegrini fordert Gefahrenzustand: Armee darf Drohnen nicht abschießen
Präsident Pellegrini und Verteidigungsminister Kaliňák schlagen die Einführung eines neuen Sicherheitsregimes in die Verfassung vor – den Gefahrenzustand. Dieser würde den Einsatz der Armee auch ohne Kriegszustand ermöglichen. Die Opposition reagiert zurückhaltend.
Slowakei hat kein Rechtsinstrument zur Abwehr von Drohnen
Präsident Peter Pellegrini schlägt zusammen mit Verteidigungsminister Robert Kaliňák die Einführung eines neuen Sicherheitsinstruments in die slowakische Verfassung vor – den Gefahrenzustand. Es handelt sich um eine Zwischenstufe zwischen Friedens- und Kriegszustand, die in der aktuellen Gesetzgebung fehlt. Der Anstoß kam nach einem Besuch des Präsidenten beim Generalstabschef Daniel Zmeko, wo die Streitkräfte offen eine gravierende Lücke im Rechtsrahmen einräumten.
Der Kern des Problems ist alarmierend: Sollte heute eine feindliche Drohne in den slowakischen Luftraum eindringen, hat die Armee kein Recht, sie abzuschießen. Minister Kaliňák bestätigte, dass das auf dem Flughafen in Prešov stationierte Luftabwehrsystem Mantis im Falle einer realen Bedrohung gesetzeswidrig handeln würde. Die slowakische Verfassung kennt nämlich nur den Friedenszustand, den Notstand, den Ausnahmezustand und den Kriegszustand – keine Zwischenstufe, die den Einsatz militärischer Gewalt ohne formelle Kriegserklärung ermöglichen würde.
Wie der neue Mechanismus funktionieren würde
Dem Vorschlag zufolge könnte die Regierung den Gefahrenzustand auf Empfehlung des Staatssicherheitsrates ausrufen. Er würde beispielsweise bei Geheimdienstinformationen über einen geplanten Terroranschlag auf kritische Infrastruktur aktiviert – Kernkraftwerke, Energieknotenpunkte oder militärische Einrichtungen.
Pellegrini betonte, dass es sich nicht um eine Vorbereitung auf einen militärischen Konflikt handele. „Dies ist keine Gesetzgebung, die die Slowakei auf einen Krieg vorbereiten soll, sondern auf Bedrohungen“, erklärte der Präsident. In der Praxis würde dies bedeuten, dass Verteidigungssysteme um strategische Objekte installiert und diese automatisch zur Eliminierung von Bedrohungen befugt werden könnten – beispielsweise feindliche Drohnen, die auf ein Kernkraftwerk zusteuern.
Die Umsetzung erfordert jedoch eine Verfassungsänderung, was eine verfassungsgebende Mehrheit im Parlament und die notwendige Unterstützung eines Teils der Opposition bedeutet.
Opposition warnt vor ungarischem Szenario
Die Oppositionsparteien reagieren zurückhaltend auf den Vorschlag. Der Abgeordnete Juraj Krúpa von der SaS wies darauf hin, dass das Modell an das ungarische System von Notstandsbefugnissen erinnere, das Kritikern zufolge dazu missbraucht werde, ein permanentes Gefühl der Bedrohung zu erzeugen, insbesondere in der Vorwahlzeit.
Die Bewegung KDH bezeichnete die Einführung eines neuen Instruments als unnötig. Nach Ansicht der Christdemokraten erlaubt die slowakische Gesetzgebung bereits heute ausdrücklich den Einsatz von Armee und militärischen Mitteln bei Terroranschlägen oder anderen schwerwiegenden Bedrohungen. Die KDH sieht in dem Vorschlag eher eine unnötige Machtkonzentration in den Händen eines Ministeriums.
Progresívne Slovensko versprach eine gründliche Prüfung, fordert aber eine klare Erklärung, wo genau die derzeitige Gesetzgebung versagt. PS erinnerte gleichzeitig an die historischen Erfahrungen mit dem Missbrauch der Armee gegen die eigenen Bürger während des kommunistischen Regimes.
Kontext: Drohnen und regionale Sicherheit
Der Vorschlag kommt in einer Zeit wachsender Sicherheitsherausforderungen in der Region. Der andauernde Nahostkonflikt und die Angriffe auf Rüstungsanlagen der Firma Elbit Systems in Tschechien haben die Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur in Mitteleuropa verdeutlicht. Generalstabschef Zmeko bestätigte, dass die Zeit für systemische Veränderungen reif sei – nicht nur für kosmetische Anpassungen.
Ob ein politischer Konsens für eine Verfassungsänderung gefunden werden kann, bleibt fraglich. Pellegrini wird die Opposition davon überzeugen müssen, dass das neue Instrument ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch enthält – und das in einem politischen Umfeld, in dem das Vertrauen zwischen Koalition und Opposition nicht gerade auf dem Höhepunkt ist.
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